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Charter-Kautionsversicherung

Unwetter – volle Häfen – überlaufene Buchten. Die Schäden an Charterschiffen werden immer häufiger – die hinterlegte Kaution ist weg!

Die Lösung: eine Charter-Kautionsversicherung von YACHT-POOL!

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden sollen. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig ist man sich schnell, wenn alle für den Schaden zahlen sollen, den nur Einer verursacht hat. Das ist meist der Skipper selbst – aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Entlasten Sie als verantwortungsbewusster Skipper Ihre Crew und sich von diesen Sorgen und genießen Sie einen unbeschwerten Törn!

Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimmte Charterwoche, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr – weltweit!

Weil Sie damit chartern können, wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen – weltweit!

Gemäß den YACHT-POOL Bedingungen für die Kautions-Versicherung werden berechtigte Einbehalte der Kaution von uns erstattet, wenn sie vom Skipper und/oder der Crew verursacht wurden, und zwar bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme, die i. d. R. der Höhe des Selbstbehalts der Kasko-Versicherung entspricht. Liegt die Höhe des Schadens über dem Selbstbehalt, hat dies die Kasko des Eigners zu bezahlen. Die einbehaltene Kaution sollte deshalb in der Regel den Selbstbehalt der Kasko-Versicherung nicht übersteigen. Bitte achten Sie darauf, dass nur berechtigte Einbehalte von Ihrer Kaution abgezogen werden!

Ungerechtfertigte Einbehalte treffen auf Schäden zu, die nicht durch schuldhaftes Handeln des Skippers oder seiner Crew verursacht wurden, sondern z.B. auf mangelhafte Konstruktion oder Materialermüdung zurückzuführen sind, wie Reißen der Vorstag ohne äußere Einwirkung, Reißen von Wanten oder der Ankerkette etc.. Bitte klären Sie in solchen Fällen mit dem Vercharterer, warum Sie für Schäden haften sollen, für die Sie keine Schuld trifft, und teilen Sie uns ggf. die Begründung mit.

Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert und handeln Sie nicht leichtfertig. Dazu sind Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Das Versicherungsverhältnis ist eine interne Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Versicherer. Argumentieren Sie damit nicht bei der Charterbasis, denn es könnte missverstanden werden und Ihren berechtigten Verhandlungsstandpunkt erschweren „….weil Sie ja eh versichert sind“. Bei nachhaltigen „Missverständnissen“ könnte dies langfristig zum Ausschluss bestimmter Charterfirmen von der Versicherungsdeckung führen. Werden Schadenforderungen, die Sie nicht abwehren können, von Ihrer Kaution einbehalten, so lassen sie sich darüber vom Vercharterer eine Quittung und ggf. eine entsprechende Reparaturrechnung geben und senden Sie diese Quittung mit einem Schadenbericht, der von allen Crewmitgliedern unterzeichnet ist, unmittelbar nach Ihrer Ankunft zu Hause, ein. Empfangsberechtigter der Versicherungsleistung ist der in der Police genannte Versicherungsnehmer.

Achten Sie darauf, dass Ihre Kaution nur für Schäden an der gecharterten Yacht (so soll es in dem Chartervertrag stehen!) und nicht für Haftpflichtschäden greift. Dafür haftet primär die Haftpflicht- Versicherung der gecharterten Yacht und subsidiär ggf. die Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Bei Vertragsabschluss sollten Sie beachten und ggf. schriftlich klären:

  • dass die hinterlegte Kaution ausschließlich für Sachschäden einbehalten wird, die Sie oder Ihre Crew am Schiff verursacht haben und dass Schäden ggf. durch Reparaturbelege nachzuweisen sind,
  • dass es für Haftpflicht-Schäden in der Regel keine Selbstbeteiligung gibt und daher die Kaution auch für Haftpflichtschäden nicht zur Verfügung steht.

Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Chartervertrag eindeutig geklärt ist. Wenn Zweifel bestehen, machen Sie eine klärende Zusatzvereinbarung zu o.a. Punkten. Damit verhindern Sie evtl. spätere rechtliche Auseinandersetzungen. Dies ist für Sie wichtig. Denn es kommt immer wieder vor, dass Kautionen nach beliebigem Ermessen einbehalten werden. Und das ist dann ein rein vertragsrechtliches Problem

Achtung:

Viele Vercharterer bieten eigene „Charter-Kautionsversicherungen“ an. Diese sind aber oft keine echte Versicherung, sondern eine Eigenkalkulation. Es gibt keine verlässlichen Bedingungen und die Ausschlüsse – z.B. Grundberührung, Schäden am Ruder, dem Dinghi, Kratz- und Schrammschäden oder dem Außenbordmotor – widersprechen oft einem realistischen Versicherungsschutz.

Unterschied von Haftpflicht- und Kautionsversicherung:

Ein Charter-Kautionsschaden ist i. d. R. ein Schaden am gecharterten Schiff, der vom Skipper oder Crew schuldhaft verursacht wurde und der in der Regel unter der Höhe des Selbstbehalts der KaskoVersicherung liegt.

Diese Schäden deckt die Kautions-Versicherung! Liegt die Höhe des Schadens über dem
Selbstbehalt, zahlt die Kasko-Versicherung des Eigners..

Die Haftpflicht-Versicherung des Yachteigners greift für Sach- und Personenschäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen. Was aber tatsächlich gedeckt ist und was nicht steht in den Haftpflichtbedingungen des Eigners, die Sie nicht kennen. Keine uns bekannte Haftpflicht-Versicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff. Kaskoversicherer greifen für grobe fahrlässige Schäden am Schiff auf den Skipper zurück.

Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die (unbekannten) Lücken, die die Haftpflicht-Versicherung
der Charteryacht aufweisen kann, z. B.:

  • Schäden an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit (schützt Sie vor der Haftung gegenüber
    dem Kasko-Versicherer).
  • Personenschäden an Crewmitgliedern
  • Schäden an anderen Schiffen, soweit diese Schäden nicht durch die Haftpflicht der Charteryacht gedeckt sind, z. B.: weil die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder sonstige Ausschlüsse der Haftpflicht-Versicherung des Vercharterers Leistungen ausschliessen (die Sie nicht kennen), wie beispielsweise Personenschäden an Crewmitgliedern o. ä.

Die Vorteile der YACHT-POOL Charter Kautions-Versicherungen im Überblick

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